Tag: 29. Juni 2017

Hebebänder unterliegen auch gesetzlichen Vorschriften

Hebebänder werden in aller Regel an Kränen jeglicher Art genutzt. Nun ja, der Name Hebeband lässt es ja auch schon vermuten, dass diese Bänder zum Anheben verschiedener Dinge genutzt werden. Rein nach Definition gesehen ist ein Hebeband ein Anschlagmittel, das aus Textilien gefertigt ist. Es kann bis zu 20 Tonnen tragen, was schon eine erstaunliche Tragefähigkeit bedeutet. Hebebänder gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und sie unterliegen auch gesetzlichen Normen. Schließlich sollen sie sicher sein und nicht irgendwie durch Reißen oder ähnlichen Vorfällen zu Unfällen und Beschädigungen führen.

Hebebänder

Hebebänder gibt es in unterschiedlichen Ausführungen

Dass Hebebänder aus textilen Materialien hergestellt werden, ist schon erwähnt worden. Hebebänder unterscheiden sich aber dennoch deutlich voneinander. Denn ein Hebeband ist sicherlich nicht gleich ein anderes Hebeband. Es gibt viele verschiedene Ausführungen, die sich schon allein an den beiden Seitenenden zeigen kann. Denn es gibt Hebebände, die haben Schlaufen an den beiden Enden. Und es gibt auch Hebebänder, die haben Beschlagteile aus Metall an den beiden Seitenenden. Schon das ist natürlich ein deutlicher Unterschied und sorgt dafür, dass diese Bänder auch für unterschiedliche Zwecke genutzt werden beziehungsweise dazu, andere Dinge zu heben oder an verschiedenen Kranvorrichtungen befestigt zu werden. Zudem können Hebebänder auch noch einen speziellen Schutz haben, der die Kanten schützt und beispielsweise aus PVC, PES oder PU gefertigt sein kann. Bei scharfen Kanten beispielsweise kommt meisten PES als Kantenschutz zum Einsatz. Bei der Tragekraft unterscheiden sich Hebebänder natürlich auch deutlich. Schließlich gibt es ja auch unterschiedliche Dinge zum Anheben durch Kräne. So haben normale Hebebänder generell eine Tragekraft von bis zu 20 Tonnen. Werden allerdings Schwerlasten bewegt, so werden in aller Regel Schwerlastbänder eingesetzt, die sogar bis zu 25 Tonnen gewicht mühelos tragen können, ohne dass sie reißen. Natürlich kommt es in Fällen, bei denen spezielle Dinge gehoben werden sollen, auch dazu, dass Sonderanfertigungen genutzt werden, die optimal an das zu tragende Objekt angepasst sind. Hebebänder sind dazu nicht immer mehrmals zu nutzen. Es gibt auch besondere Einweg-Hebebänder, die nach dem Gebrauch auch zwingen weggeworfen werden müssen. Denn mehrmalige Einsätze kann diese Art von Hebeband nicht unbedingt ab. Und Sicherheit sollte beim Heben von schweren Dingen mittels Kränen ja immer Vorrang haben.

Gesetzliche Vorschriften gibt es für Hebebänder auch

Für den Einsatz eines Hebebandes gelten hierzulande und auch in der ganzen europäischen Union natürlich auch Vorschriften, die den Einsatz solcher Bänder regulieren. Schließlich muss alles seine Ordnung haben und da es dabei besonders um sicherheitsrelevante Aspekte geht, müssen einfach auch Normen und Regeln vorherrschen, die eingehalten werden müssen. In Deutschland sind das bestimmte Werksnormen und Betriebssicherheitsverordnungen neben den EU-Normen und der EU-Maschinenrichtlinie. Zudem müssen bei textilen Anschlagmitteln, also auch bei einem Hebeband noch die Vorschriften nach BGR 500 Kap. 2.8 und ZH 1/324 eingehalten werden.